FAQ - Meistgestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am Meisten gestellten Fragen.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.

Wir entwickeln uns nach und nach zum Full-Service Dienstleister rund um die Immobilie.
Diese sind im Immobilienmanagement: Hausverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung
Im Bereich Makler: Verkauf, Vermietung und Verpachtung.

Darüber hinaus haben wir einen Hausmeisterservice und einen Gärtnerservice.

Unser derzeitiges Gebiet erstreckt sich auf das Ruhrgebiet. Besondere Schwerpunkte liegen hierbei auf Essen, Gelsenkrichen, Bochum, Dortmund, Ratingen, Duisburg, Düsseldorf, Oberhausen, Krefeld und Wuppertal.

Derzeit ist der Aufbau eines Standortnetzes in Planung.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir betrachten jede Immobilie individuell und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Sofern es Ihnen zusagt kann die Bestellung sehr flexibel gestaltet werden.

Wie alle Betriebe müssen auch wir wirtschaftlich arbeiten. Jede Immobilie verursacht zunächst unabhängig von der Größe und der Anzahl der Einheiten Aufwände. Diese müssen abgefangen werden.

Fragen Sie uns gerne an um eine konkrete Antwort bzw. Angebot zu erhalten.

Jeder Mietarbeiter bei GOTTSCHLING Immobilien spricht fließend Englisch. Darüber hinaus kann jeder Mitarbeiter E-Mail in Englisch beantworten sodass eine reibunglose Kommunikation auf Englisch jederzeit sichergestellt ist.

Wir betreuuen derzeit diverse große internationale Investoren aus Österreich, USA, Israel, Russland und China.

Jede Investorengruppe ist grundsätzlich Willkommen. Wir sind in der Lage Landes- und Kundenspezifische Ansprüche individuell zu erfüllen.

Wir sind seit mehreren Jahren als Qualitätsmakler tätig.

Wir übernehmen im Rahmen des Immobilienmanagements die Vermietung und Verpachtung Ihrer Objekte und Einheiten. Darüber hinaus haben sind wir im Rahmen des Verkaufs ebenso tätig. Hierbei ist unser Focus auf Mehrfamilienhäuser und Zinshäuser sowie Eigentumswohnungen.

Wir bieten unseren Eigentümern erstklassigen Service – diese Punkte zeichnen eine Zusammenarbeit aus:

  • Motivierte MitarbeiterInnen, die die Herausforderungen Ihrer Immobilie nachhaltig lösen
  • Wir sind eine „schlanke Hausverwaltung“ mit festen Ansprechpartnern und direkten Kontakt zum Geschäftsführer
  • Probezeit von 6 Monaten im ersten Verwaltungsjahr
  • Telefonische Erreichbarkeit von 9 bis 19 Uhr sowie Freitags von 9 bis 17 Uhr
  • Sinnvolle Vertretungsreglungen für Urlaub oder Krankheit
  • Eigentümer-Login: 24/7 wichtige Dokumente online abrufen
  • Bei WEG: Fremdkonten auf den Namen der Gemeinschaft (Sicherheit für die WEG)
  • Wir sind regelmäßig für unsere Eigentümer am Objekt
  • Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen der MitarbeiterInnen

 

Wir bieten die klassische Miethausverwaltung (Mietverwaltung) im gesamten Ruhrgebiet und übernehmen auch für unsere Kunden die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Verwaltung) ebenfalls Ruhrgebiet weit.

Sollten Sie Ihre Eigentumswohnung in einer von uns betreuenden Eigentümergemeinschaft vermieten, übernehmen wir auch die Sondereigentumsverwaltung für Sie.

 

 

Die meisten Verwaltungen arbeiten mit einer festen Pauschale pro verwalteter Einheit / Wohnung. Diese Pauschale liegt im Ruhrgebiet unserer Erfahrung nach bei 18,00 bis 50,00 Euro netto.

In dieser Spannweite liegt auch unsere Vergütung – abhängig von Größe, Lage und Zustand des Hauses. Hier eine konkrete Zahl zu nennen, wäre unseriös – aber Sie können jederzeit ein Angebot von uns anfordern.

Zunächst einmal haben Sie in diesem Fall alles richtig gemacht, wenn Sie sich für uns als Partner entschieden haben.

In der Regel liegen zwischen Bestellung / Vertragsabschluss und Verwaltungsübernahme noch einige Monate. Diese Zeit lassen wir nicht ungenutzt und bereiten den Wechsel für Sie vor. Ganz konkret versuchen wir von der „alten Verwaltung“ bereits vor dem Wechsel die Kontaktdaten der Eigentümer zu erhalten.

Auf Grundlage dieser Stammdaten legen wir in unserem System das Haus an und die Eigentümer erhalten bereits vor dem Wechsel ein Begrüßungsschreiben mit neuer Bankverbindung und neuem Sepa-Lastschriftmandat, sowie den Zugang zu unserem Eigentümerlogin unserer Portals..

Ebenso schreiben wir schnellstmöglich alle Dienstleister und Versorger für die Eigentümer an und teilen die neuen Verwalterkontaktdaten mit. Ein Wechsel einzelner Firmen und Versorger erfolgt mit dem Verwalterwechsel nur nach Rücksprache und auf Wunsch der Eigentümer.

Wir schauen uns ein Haus vor der Angebotsabgabe diskret und unauffällig von außen an. So gewinnen wir bereits einen ersten Eindruck vom Zustand des Hauses.

Der Verwaltervertrag wird der Eigentümergemeinschaft im Entwurf vorgelegt. Diese beschließt in einer Eigentümerversammlung die Wahl des Verwalters und den Abschluss eines Verwaltervertrages.

In der Regel wird der Verwaltervertrag von den gewählten Eigentümervertretern, drei Mitgliedern des Beirates, unterzeichnet. Im Beschluss zum Abschluss eines Vertrages müssen die Eigentümer namentlich benannt und damit bevollmächtigt werden.

In der Regel schließen wir als erste Laufzeit einen Zweijahresvertrag. Diese Zeit hat sich als eine Art Probezeit bewährt, damit wir das Haus und die Eigentümer (und Mieter) uns kennenlernen können.

Wir arbeiten daher immer daran, bereits in den ersten Monaten Erfolge und Verbesserungen für ihre Immobilien zu erzielen.

Jedes Objekt wird von zwei festen Mitarbeiter mit entsprechender Vertretungsregelung betreut. Dies ist wichtig, da es immer Fortbildungen und Schulungen, Krankheiten und Urlaub gibt.

Darüber hinaus können Sie natürlich jederzeit jeden MitarbeiterIn unseres Unternehmens ansprechen.

Für die Übergabe der Verwaltungsunterlagen organisieren wir zeitnah zum Verwaltungswechsel einen Termin mit der vorherigen Hausverwaltung und nehmen die Unterlagen, aufgelistet in einem Übergabeprotokoll, in deren Büro in Empfang. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft, in unserem Büro verarbeitet und nach dem System der GOTTSCHLING Immobilien Hausverwaltung aufbereitet.

Die stetige Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofes (BGH) sieht vor, dass die WEG-Verwaltung die Abrechnung erstellt, die am ersten Tag des neuen Abrechnungszeitraumes im Amt ist. Die meisten Gemeinschaften haben den Abrechnungszeitraum identisch mit dem Kalenderjahr – also 01.01. – 31.12.. Demnach hat die WEG-Verwaltung die Abrechnung des Vorjahres zu erstellen, die am 01.01. des Folgejahres Verwalter der Wohnungseigenütmergemeinschaft ist.

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