Ein wenig
* Mehrhausanlagen und Siedlungen
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ARBEITET FÜR IHRE ZUFRIEDENHEIT
Hausverwaltung und WEG-Verwaltung: Definition
Kennen Sie den Unterschied zwischen Hausverwaltung und WEG-Verwaltung? Oft werden diese Begriffe gleichbedeutend verwendet. Doch es gibt einen klaren Unterschied: Als Hausverwalter verwalten wir Ihren Grundbesitz im Ganzen, als WEG-Verwalter verwalten wir das Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentumsanlage, in der sich Ihr Sondereigentum oder Teileigentum befindet. Klar zu unterscheiden ist, wann es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, und wann es sich um Sonder- bzw. Teileigentum handelt.
Die Hausverwaltung oder auch Mietverwaltung Ihrer Immobilien übernehmen wir durch einfachen Verwaltervertrag. Eine professionelle Hausverwaltung kommt letztlich Ihren Immobilien zugute, gleichwohl Sie nicht verpflichtet sind, die Betreuung in professionelle Hände zu übertragen.
Die Bestellung eines WEG-Verwalters hingegen, ist im § 20 WEG vorgeschrieben und kann auch nicht ausgeschlossen werden. Letztlich ist damit aber nur für das Gemeinschaftseigentum gesorgt, die Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung obliegt Ihnen immer noch selbst. Dabei ist gerade die Verwaltung des Sondereigentums für den Werterhalt des Eigentums von höchster Wichtigkeit!
Hausverwaltung und WEG-Verwaltung: Arten
Grundsätzlich übernehmen wir für Sie die Verwaltung Ihres Grundbesitzes, angefangen von Erbengemeinschaften in privat genutzten Immobilien über Gewerbeimmobilien oder ganzen Gewerbeparks bis hin zu allerlei Immobilienbesitz im Alleineigentum. Die WEG-Verwaltung für werdende WEGs liegt uns besonders am Herzen aber auch die Haus- oder WEG-Verwaltung von bestehenden Mehrfamilienhäusern bearbeiten wir mit großem Eifer und stets gewissenhaft.
Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung
Als WEG-Verwalter erstellen wir die jährliche Betriebskostenabrechnung im Rahmen einer Ein- und Ausgaben-Rechnung für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft. Als Hausverwalter erstellen wir eine form- und fristgerechte Nebenkostenabrechnung für Sie und Ihre/n Mieter. Nachforderungen aus den Abrechnungen treiben wir mit Nachdruck ein.
Auf den Punkt: Übernahme aller Tätigkeiten rund um die Erstellung der Betriebskosten (BK) und Nebenkosten (NK) Abrechnung für Eigentümer.
Haus- und WEG-Verwaltung: Sicherheit durch Verbandsmitgliedschaft
Wir fühlen uns verpflichtet, Ihnen als Verwalter Ihres Immobilienvermögens die bestmögliche Qualität zu bieten. Deshalb sind wir Mitglied im DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V.) und im VNWI (Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V.). Außerdem unterhalten wir eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie eine Vertrauensschadenversicherung.
Durch stetige Fortbildungen und Seminare halten wir unser Fachwissen immer auf dem neuesten Stand. Änderungen in den Vorschriften setzen wir unmittelbar um. Und auch die neuesten Urteile in Bezug auf Hausverwaltung / WEG-Verwaltung fließen in unsere tägliche Arbeit ein.
Hausverwaltung: Kosten
Unsere Preise für die Hausverwaltung bzw. die WEG-Verwaltung hängen unter anderem von der Art des Objekts und auch der Objektgröße ab. Die anfallenden Kosten schlüsseln wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch transparent auf.
Unter Umständen ist es auch möglich, die Kosten für die Verwaltung ganz oder anteilig auf den Mieter umzulegen – dies gilt nur für gewerbliche Mietverhältnisse! Die Umlage der Verwaltungskosten ist jedoch von der Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag abhängig.
Bitte sprechen Sie uns an, gern erläutern wir Ihnen unsere Individualpreise.
Immobilienbewirtschaftung
Warum sollten Sie nun also uns mit der Hausverwaltung bzw. der WEG-Verwaltung beauftragen?
Ganz klar: Wir dürfen Ihnen versichern, dass unser gesamtes Tun als Ausrichtung auf nachhaltigen Erlös und Wertsteigerung zu verstehen ist. Wir sind täglich bestrebt, Ihren Grundbesitz im bestmöglichen Zustand zu halten. Wir erhalten Ihnen diese Werte und werden langfristig für Sie die beste Rendite erwirtschaften.
Vermieten, Verkaufen, Wohnen
Vermietung Verkauf Makler
Selbstverständlich verfügen wir als Qualitätsmakler über die nötige Zulassung als Makler und können die Genehmigung gem. § 34c GewO nachweisen. Die Übernahme sämtlicher Tätigkeiten bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung stellt für uns, also kein Problem dar. Wir sind Ihr qualifizierter Ansprechpartner bei der Vermietung Ihres Miethauses, Ihrer Eigentumswohnung oder beim Verkauf Ihres Eigentums.
Makler: Kosten
Aufgrund des Bestellerprinzips fallen die Makler Kosten für die Vermietung Ihrer Immobilie nun in aller Regel zu Ihren Lasten. Wir bieten Ihnen diesen Service für von uns verwaltete Einheiten für 2 Kaltmieten zzgl. MwSt. an.
Gern übernehmen wir als professioneller Makler auch den Verkauf Ihrer Wohnung oder Ihres Mehrfamilienhauses. Der Verkauf ist für Eigentümer kostenlos!

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